Elektrofahrzeuge als Dienstwagen: Steuern – 1%-Regel und Fahrtenbuch

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen: Steuern – 1%-Regel und Fahrtenbuch

Wer sich ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen kauft, darf und muss sich mit der steuerlichen Behandlung auseinandersetzen. Wie hoch ist der geldwerte Vorteil, was darf vom Bruttolistenpreis abgezogen werden, wie sind die steuerlichen Vorteile beim Kauf eines Elektroautos einzurechnen? Grundlegende Voraussetzung ist: Die private Nutzung ist nicht untersagt und die berufliche Nutzung macht nicht weniger als die Hälfte aus. Bei rein beruflicher Nutzung darf das Finanzamt keine geldwerten Vorteile ansetzen. Wir gehen hier davon aus, dass die 1%-Regel greift und ein Fahrtenbuch nicht geführt wird. Grundannahmen Unser Fahrzeug sei ein neuer VW e-Golf, der im Grundpreis 35.900 Euro kostet. Nettosumme: 30.168 Euro / Mehrwertsteuer 19%: 5.732 Euro Durch Sonderaustattungen kommen wir auf einen Gesamtpreis 45.000 Euro. Nettosumme: 37.815 / 7.185 Euro Der Händler gewährt dem Käufer einen Rabatt in Höhe von 10%. Ersparnis: 4.500 Euro Der e-Golf wird rein elektrisch betrieben und die Batteriekapazität beträgt 36 kWh. Der Käufer muss 50 km zur Arbeit fahren. Der Käufer wird das Fahrzeug privat und beruflich nutzen. Das sind...
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